Allgemeine Geschäftsbedingungen von CdC3 GmbH (Mercanis) für Kunden (Kunden-AGB)

Stand: Mai 2024

1 Umfang

1.1 Die CdC3 GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg in Berlin unter HRB 221095, Greifswalder Str. 208, 10405 Berlin („Mercanis”), stellt eine Software-as-a-Service („SaaS“)-Plattform für das gemeinsame Scouting, Sourcing, Buying und Management von Dienstleistern und deren jeweiligen Aufträgen zur Verfügung („Plattform“). Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen Mercanis und ihren Kunden („Kunden-AGB“; Kunden zu dieser Geschäftsbeziehung „Kunden“; Mercanis und Kunden „Parteien“, einzeln jeweils eine „Partei“).

1.2 Mercanis erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

1.3 Diese Kunden-AGB gelten, soweit die Parteien im konkreten Vertrag keine abweichenden Regelungen vereinbart haben. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Mercanis ihrer Geltung in Textform zustimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn Mercanis in Kenntnis von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden mit der Leistungserbringung beginnt.

2 Vertragsgegenstand

2.1 Die Plattform ist eine Internetanwendung. Der Kunde lädt die der Plattform zugrundeliegende Software nicht herunter, sondern nutzt die Software lediglich auf der IT-Infrastruktur von Mercanis (die Nutzung der Plattform wird als „Dienstleistung“ bzw. „Vertragszweck“ bezeichnet). „Software“ bezeichnet die der Plattform zugrunde liegende Software, soweit sie von der vertraglichen Leistung umfasst ist.

2.2 Der individuell vereinbarte Umfang der Dienstleistung von Mercanis richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.

2.3 Der Kunde kann weitere Nutzer zu dem ihm zugewiesenen Arbeitsbereich hinzufügen und entfernen (ein solcher Arbeitsbereich „Kundenkonto“, jeder dieser Nutzer ein „Berechtigter Nutzer“). Jeder Nutzer, für den der Kunde zahlen muss, wird als „Kostenpflichtiger Nutzer“ bezeichnet.

2.4 Der Kunde kann auch über Ziff. 2.3 hinaus jederzeit eine umfangreichere Dienstleistung anfragen. Mercanis wird ihm auf Verlangen ein entsprechendes Angebot unterbreiten. Eine Reduzierung des Vertragsumfangs ist nur mit Zustimmung von Mercanis oder unter Einhaltung der in diesen Kunden-AGB angegebenen Kündigungsfrist zulässig.

2.5 Der Kunde kann die Anzahl der Kostenpflichtigen Nutzer jederzeit erhöhen. Die Erhöhung der Anzahl der Kostenpflichtigen Nutzer hat keinen Einfluss auf die Laufzeit oder Kündbarkeit des Angebots. Die Vergütung von Mercanis erhöht sich pro rata und wird unter Berücksichtigung des Abrechnungszeitraums des Kundenangebots anteilig berechnet.

2.6 Die Recherche und/oder das Vorschlagen und/oder das Onboarding von Freelancern, Dienstleistern oder Lieferanten, mit denen der Kunde zusammenarbeiten möchte („Lieferanten“, jeweils ein „Lieferant“), ist nicht Teil der Dienstleistung. Mercanis kann jedoch auf Wunsch des Kunden und nach eigenem Ermessen den Onboarding-Prozess unterstützen. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Mercanis und dem Lieferanten gelten eigene Lieferbedingungen.

2.7 Im Vertragsumfang sind Systemerhaltungen und Systemverbesserungen enthalten, nicht aber Systemerweiterungen, insbes. neue Features und Module.

3 Zusätzliche Dienstleistungen

Soweit zwischen den Parteien vereinbart, erbringt Mercanis neben der Dienstleistung spezifische Leistungen zur Anpassung der Software an die individuellen Bedürfnisse und Wünsche des Kunden und/oder sonstige Zusatzleistungen. Die Bedingungen für diese Leistungen werden durch gesonderte Dienstleistungsvereinbarung zwischen den Parteien festgelegt.

4 Vertragsschluss

4.1 Mercanis erstellt für den Kunden ein individuelles Angebot. Für dieses gelten die Mercanis-Kunden-AGB, die Datenschutzerklärung (https://mercanis.com/privacy-policy) und die Vereinbarung zur Datenverarbeitung (https://www.mercanis.com/data-processing-agreement). Der Vertrag kommt zustande, sobald das vom Kunden gegengezeichnete oder elektronisch signierte Angebot bei Mercanis eingegangen ist.

4.2 Mit Annahme des Angebots garantiert der Kunde, dass er als Unternehmer handelt. Der Nutzer, der das Angebot für und im Namen eines Unternehmens annimmt, garantiert, dass er bevollmächtigt ist, für dieses Unternehmen zu handeln.

5 Nutzung der Software durch den Kunden

5.1 Die Nutzung der Software erfolgt mittels Telekommunikation über den Browser oder eine Stand-Alone-Anwendung.

5.2 Mercanis stellt lediglich die IT-Funktionen der Plattform zur Verfügung. Mercanis ist nicht verantwortlich für die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem Routerausgang des Rechenzentrums von Mercanis oder des Rechenzentrums ihres Unterauftragnehmers, über dessen Server die Software betrieben wird („Übertragungspunkt“). Mercanis ist für Störungen jenseits des Übertragungspunktes nicht verantwortlich.

5.3 Die Bereitstellung des erforderlichen Internetzugangs ist nicht Vertragsbestandteil. Der Kunde ist für die Beschaffung und Aufrechterhaltung der erforderlichen Hardware und Anschlüsse an öffentliche Telekommunikationsnetze verantwortlich. Die Kosten für die Einrichtung der Online-Verbindung und deren Aufrechterhaltung auf Seiten des Kunden trägt der Kunde. Mercanis haftet nicht für die Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität der Datenkommunikation, die über fremde Kommunikationsnetze erfolgt. Mercanis haftet auch nicht für Störungen der Datenübertragung, die durch technische Fehler oder Konfigurationsprobleme auf Seiten des Kunden verursacht werden.

5.4 Der Kunde darf den Zugang zur Software nur selbst und nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck nutzen.

5.5 Soweit nicht anders vereinbart, wird dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, widerrufliches und auf die Laufzeit des jeweiligen Einzelvertrages beschränktes Recht eingeräumt, die Plattform auf der IT-Infrastruktur von Mercanis nach Maßgabe dieser Kunden-AGB und nach Maßgabe und für den Vertragszweck zu nutzen. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Software Dritten zugänglich zu machen, sie zu kopieren, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder über den Vertragszweck hinaus zu bearbeiten.

5.6 Der Kunde darf nur Daten, Texte, Bilder und sonstige Inhalte (einschließlich benutzerdefinierter Schriftarten) in die Plattform eingeben, die

(a) dem geltenden Recht entsprechen;

(b) keine Rechte Dritter verletzen, und

(c) zu deren Eingabe er rechtlich uneingeschränkt berechtigt ist.

Soweit nicht anders vereinbart, räumt der Kunde Mercanis für die Dauer des jeweiligen Einzelvertrages ein einfaches, übertragbares, unterlizenzierbares Recht ein, die vom Kunden auf der Plattform eingegebenen Daten zum Zwecke der Erbringung der Dienstleistung und etwaiger Zusatzleistungen nach Maßgabe dieser Kunden-AGB und des jeweiligen Einzelvertrages zu nutzen.

5.7 Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte hochzuladen, zu übertragen, zu unterstützen, anzuregen, zu fördern oder anderweitig zur Verfügung zu stellen, die rechtswidrig, rassistisch, feindselig, gewalttätig, diskriminierend (einschließlich in Bezug auf Rasse, Religion, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Alter, Behinderung, Abstammung oder nationale Herkunft), schädlich, belästigend, verleumderisch, vulgär, obszön oder anderweitig anstößig sind, oder die Softwareviren oder andere Computercodes, Dateien oder Programme enthalten, die dazu bestimmt sind, die Funktionalität von Computersoftware oder -hardware oder Telekommunikationsgeräten zu unterbrechen, zu stören oder zu einzuschränken.

5.8 Mercanis ist berechtigt, die ordnungsgemäße vertragsgemäße Nutzung der Plattform durch geeignete technische und datenschutzrechtliche Maßnahmen zu überwachen und ggf. durchzusetzen, z.B. durch Einschränkung des Zugangs oder Sperrung des Zugangs oder Löschung von Inhalten, die der Kunde unter Verstoß gegen geltendes Recht oder diese Kunden-AGB eingegeben hat.

6 Mitwirkungspflichten des Kunden

6.1 Der Kunde hat - neben den allgemeinen vertraglichen Nebenpflichten nach dem Gesetzesrecht - die folgenden Mitwirkungspflichten:

(a) Jeder Berechtigte Nutzer ist namentlich zu benennen, und Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.

(b) Der Kunde muss die ihm bzw. den Berechtigten Nutzern zugewiesenen Zugangsdaten (Benutzernamen und Passwörter) vor dem Zugriff Dritter schützen und darf diese Daten nicht an Dritte weitergeben.

(c) Der Kunde muss die Berechtigten Nutzer entsprechend instruieren, insbesondere wenn der Kunde ihnen die Nutzung der Plattform auf eigenen Endgeräten gestattet.

(d) Bei Verdacht auf Missbrauch muss der Kunde Mercanis unverzüglich informieren.

6.2 Sobald Mercanis von einer unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangt, wird Mercanis den Zugang des betreffenden Kunden sperren. Mercanis behält sich außerdem vor, die Zugangsdaten von Kunden oder Berechtigten Nutzern aus Sicherheitsgründen zu ändern; in diesem Fall wird Mercanis den Kunden unverzüglich darüber informieren.

6.3 Verstöße gegen Mitwirkungspflichten können zu zusätzlichen Kosten für Mercanis führen. Der Kunde muss diese zusätzlichen Kosten erstatten, es sei denn, der Kunde ist für die zusätzlichen Kosten nicht verantwortlich.

6.4 Der Kunde hat die Lieferanten selbstständig in die Plattform einzubinden. Der Kunde kann den Lieferanten in die Funktionalität der Plattform einführen, den Lieferanten einladen, der Plattform beizutreten und ähnliche Maßnahmen ergreifen.

7 Service Level

7.1 Die von Mercanis geschuldete Softwareverfügbarkeit richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Angebot und, soweit abgeschlossen, nach dem Service Level Agreement („SLA“). Dieses regelt auch Einzelheiten der Fehlerbehebung. Besteht keine anderweitige Regelung, gilt Folgendes: Mercanis schuldet eine Verfügbarkeit von mindestens 99 % im Jahresdurchschnitt des Vertrags. „Verfügbarkeit“ bedeutet, dass der Kunde auf die wesentlichen Funktionen der Software zugreifen und diese nutzen kann. Zeiten, in denen die Software aufgrund eines Fehlers oder aus anderen Gründen nicht verfügbar ist, gelten als „Ausfallzeiten“.

7.2 Bei der Ermittlung der Verfügbarkeit bleiben Ausfallzeiten unberücksichtigt,

(a) in denen die Software aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die Mercanis nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Verschulden von nicht von Mercanis beauftragten Dritten, Fehler in den IT-Systemen des Kunden oder der von ihm beauftragten Drittdienstleister usw.), nicht erreichbar ist;

(b) die auf einer Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden beruhen, insbesondere auf einer verspäteten oder unvollständigen Übermittlung einer Fehlermeldung; oder

(c) die für normale Wartungsarbeiten von bis zu fünf Stunden pro Monat genutzt werden.

7.3 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz aufgrund von Einschränkungen oder Ausschlüssen der Nutzbarkeit der Plattform.

8 Änderungen an der Software

8.1 Mercanis beabsichtigt, den neuesten Stand der Technik zu verwenden und ist berechtigt, regelmäßig Updates, neue Versionen oder Upgrades der Software („Updates“) durchzuführen oder einzuführen, um die Software an neue technische oder wirtschaftliche Anforderungen anzupassen, neue Funktionen zu implementieren oder Änderungen an bestehenden Funktionen vorzunehmen, um die Software zu verbessern.

8.2 Wenn und soweit die Eignung der Software für den Vertragszweck durch ein Update wesentlich beeinträchtigt wird (ein solches Update eine „Wesentliche Änderung“), wird Mercanis den Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten der Wesentlichen Änderung in Textform über deren Einführung informieren (eine „Änderungsmitteilung“). Widerspricht der Kunde der wesentlichen Änderung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform (die „Widerspruchsmitteilung“), wird die Wesentliche Änderung Vertragsbestandteil. Mercanis wird den Kunden mit jeder Änderungsmitteilung auf die Rechte des Kunden nach dieser Ziffer 8.2 hinweisen, insbesondere auf: (i) das Widerspruchsrecht, (ii) die für den Widerspruch vorgesehene Frist und (iii) die Rechtsfolgen bei nicht rechtzeitiger Erklärung des Widerspruchs gegen die Wesentliche Änderung.

8.3 Widerspricht der Kunde der Wesentlichen Änderung, wird Mercanis dem Kunden die Software auch ohne die Wesentliche Änderung weiterhin zur Nutzung überlassen, es sei denn, dies ist aus technischen oder organisatorischen Gründen nicht möglich oder für Mercanis unzumutbar. Im letzteren Fall ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von vier Wochen außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen (die „Ausübungsfrist“). Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, wird die Wesentliche Änderung Vertragsbestandteil. Die Ausübungsfrist beginnt, sobald Mercanis den Kunden in Textform auf (i) die Nichtfortsetzbarkeit des Vertrages ohne die Wesentliche Änderung, (ii) das außerordentliche Kündigungsrecht des Kunden und (iii) die Rechtsfolgen des Ablaufs der Ausübungsfrist hingewiesen hat.

9 Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel

9.1 Mercanis gewährleistet, dass die Software bei vertragsgemäßer Nutzung dem vereinbarten Leistungsumfang entspricht und nicht mit Sach- oder Rechtsmängeln („Mängel“) behaftet ist, die die Eignung der Software für den Vertragszweck mehr als nur unerheblich beeinträchtigen.

9.2 Die Software enthält Open-Source-Software, die von Dritten bereitgestellt wird. Auf Verlangen erhält der Kunde eine Liste der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verwendeten Open-Source-Software. Die Bereitstellung der Liste erfolgt ohne Garantie für ihre Vollständigkeit.

9.3 Der Kunde ist verpflichtet, Mercanis jeden Mangel unverzüglich nach dessen Auftreten anzuzeigen. Mercanis wird ordnungsgemäß angezeigte Mängel an der Software innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen.

10 Haftung und Schadensersatz

10.1 Mercanis haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von Mercanis, ihren Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern; für einfache Fahrlässigkeit haftet Mercanis nur bei der Verletzung von Vertraglichen Kardinalpflichten. „Vertragliche Kardinalpflichten“ sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

10.2 Die Haftung für die Verletzung Vertraglicher Kardinalpflichten ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen Mercanis bei Vertragsschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste, maximal bis zur Höhe des Vertragswertes.

10.3 Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536 a Abs. 1 BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel der Software ist ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel betrifft eine für den Vertragszweck wesentliche Eigenschaft der Software.

10.4 Für den Verlust von Daten haftet Mercanis nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze, wenn der Kunde diesen Verlust nicht durch geeignete Datensicherungsmaßnahmen hätte verhindern können.

10.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Übernahme ausdrücklicher Garantien, für Ansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Unberührt bleibt auch die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.6 Mercanis übernimmt keine Haftung für Ausfälle der Cloud. Bei einem Ausfall, der länger als 24 Stunden dauert, ist der Kunde berechtigt, die für die Nutzung der Plattform gezahlte Vergütung entsprechend der Dauer des Ausfalls anteilig zu mindern.

10.7 Der Kunde ist verpflichtet, Schäden im Sinne der vorstehenden Haftungsbestimmungen unverzüglich in Textform bei Mercanis anzuzeigen oder durch Mercanis dokumentieren zu lassen, damit Mercanis möglichst frühzeitig informiert ist und den Schaden gemeinsam mit dem Kunden ggf. noch begrenzen kann.

10.8 Der Kunde stellt Mercanis von sämtlichen Ansprüchen Dritter (insbesondere von Ansprüchen aus Verletzung des Urheber-, Wettbewerbs-, Marken- oder Datenschutzrechts) frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Software durch den Kunden gegen Mercanis geltend gemacht werden, soweit diese Ansprüche nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Mercanis oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Diese Freistellungsverpflichtung umfasst die Erstattung angemessener Kosten, die Mercanis im Rahmen der Geltendmachung oder Verteidigung ihrer gesetzlichen Rechte in diesem Zusammenhang entstanden sind.

10.9 Für jeden Fall einer vom Kunden zu vertretenden unbefugten Nutzung einer vertragsgegenständlichen Dienstleistung muss der Kunde Schadensersatz in Höhe der Vergütung leisten, die für die vertragsgegenständliche Nutzung nach der für diese Dienstleistung geltenden Mindestvertragslaufzeit zu zahlen gewesen wäre. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Kunde die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hat oder dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Mercanis bleibt berechtigt, einen weitergehenden Schadensersatz geltend zu machen.

10.10 Diese Haftungsregelung ist abschließend. Sie gilt für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für vorvertragliche oder nebenvertragliche Ansprüche. Diese Haftungsregelung gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Mercanis, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

11 Verjährung von Ansprüchen

11.1 Ansprüche des Kunden wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, verjähren, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, innerhalb eines Jahres ab Beginn der Verjährungsfrist. Dies gilt nicht, soweit es sich bei dem betreffenden Schaden des Kunden um einen Personenschaden handelt. Ansprüche wegen Personenschäden verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.

11.2 Ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Minderung von Zahlungen ist unwirksam, wenn der Anspruch auf Erfüllung oder Nacherfüllung des Kunden verjährt ist.

12 Vergütung und Zahlungsbedingungen

12.1 Die Vergütung für die Nutzung der Software durch den Kunden und die jeweiligen Zahlungsbedingungen richten sich nach dem Angebot.

12.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils geschuldeten Höhe.

12.3 Der Zahlungszeitraum ergibt sich aus dem Angebot. Enthält dieses keine Regelung zum Zahlungszeitraum, ist die Vergütung monatlich im Voraus nach Erhalt der jeweiligen Rechnung von Mercanis zu zahlen. Rechnungen werden von Mercanis per E-Mail an den Kunden versandt.

12.4 Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

12.5 Die auf der Grundlage des Angebots vereinbarten Preise gelten für die erste Hälfte der Anfangslaufzeit. Danach ist Mercanis berechtigt, ein Mal pro Jahr die Preise für Leistungen nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Inflationsrate (Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts) oder einer Steigerung der Kosten von Mercanis, die Mercanis erläutern wird, zu erhöhen. Mercanis wird dem Kunden eine beabsichtigte Erhöhung der Preise zwei Monate vor beabsichtigtem Inkrafttreten mitteilen. Sollen die Preise um mehr als 5 Prozent erhöht werden, hat der Kunde das Recht, den Vertrag bis zum Zeitpunkt des beabsichtigten Inkrafttretens der Erhöhung außerordentlich zu kündigen. Erklärt der Kunde sich zur beabsichtigten Erhöhung der Preise nicht bis zum beabsichtigten Inkrafttreten, gilt die Erhöhung als akzeptiert. Mercanis wird den Kunden bei der Mitteilung über die beabsichtigte Erhöhung der Preise auf diese Rechtsfolge hinweisen.

13 Dauer, Beendigung und Kündigung der Dienstleistung

13.1 Die Laufzeit des Vertrages und die Kündbarkeit werden im Angebot geregelt. Enthält dieses keine Bestimmungen zur Laufzeit, so beträgt die erste Laufzeit des Vertrags 24 Monate („Anfangslaufzeit“). Diese verlängert sich automatisch um jeweils weitere 24 Monate, sofern der Vertrag nicht vorher wirksam gekündigt wird. Er kann von jeder Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden.

13.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund ist für Mercanis insbesondere:

(a) Zahlungsverzug von mehr als zwei Monaten mit der Zahlung fälliger Entgelte oder sonstiger Vergütungen, auch nach Ablauf einer von Mercanis gesetzten angemessenen Frist zur Abhilfe,

(b) Mangelnde Mitwirkungsbereitschaft des Kunden und daraus resultierende Schwierigkeiten für Mercanis, die Dienstleistung zu erbringen.

13.3 Jede Kündigung muss in Textform erfolgen.

14 Datenschutz und Datensicherheit

14.1 Die Server von Mercanis sind nach dem neuesten Stand der Technik, insbesondere durch Firewalls, gesichert. Mercanis orientiert sich an den fünf Prinzipien nach „SOC 2“ und lässt sich entsprechend auditieren. Dem Kunden ist das gleichwohl bestehende allgemeine Risiko bekannt, dass übermittelte Daten während der Übertragung abgefangen werden können. Dies gilt nicht nur für den Austausch von Informationen über E-Mails, die das System verlassen, sondern auch für alle anderen Datenübertragungen.

14.2 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Sicherung der bei der Nutzung der Plattform erhaltenen oder erlangten Informationen. Der Kunde wird diese Informationen/Dokumente regelmäßig auf einem unabhängigen Datenträger/Server sichern. Dies gilt insbesondere, wenn Berechtigte Nutzer die Plattform auch auf eigenen Endgeräten im Auftrag des Kunden nutzen.

14.3 Mercanis behandelt die personenbezogenen Daten des Kunden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die für die Nutzung der Plattform geltenden Datenschutzbestimmungen finden sich in der Datenschutzerklärung von Mercanis (siehe Ziffer 4.1).

14.4 Soweit der Kunde personenbezogene Daten auf der Plattform eingibt, gilt der Kunde als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Abs. 7 DSGVO und Mercanis als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Abs. 8 DSGVO. Im Rahmen der Online-Registrierung und als Voraussetzung für den Vertrag schließen die Parteien eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO ab (siehe Ziffer 4.1).

14.5 Gestattet der Kunde den Berechtigten Nutzern die Nutzung der Plattform auf den persönlichen Endgeräten der Berechtigten Nutzer, ist der Kunde der alleinige Verantwortliche für die Verarbeitung der diese Personen betreffenden personenbezogenen Daten im Sinne von Art. 24 DSGVO. Die Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Ziffer 4.1 bleibt hiervon unberührt.

14.6 Der Kunde ist verpflichtet, die geltenden Datenschutzgesetze in Bezug auf die personenbezogenen Daten Dritter, wie z.B. anderer Kunden, die der Kunde bei der Nutzung der Plattform erhält, einzuhalten. Der Kunde wird diese Daten nur für die vertragliche Kommunikation oder für die Kommunikation im Vorfeld eines Vertragsabschlusses verwenden. Der Kunde wird alle Organmitglieder, Mitarbeiter, Vertreter, Berechtigte Nutzer und Beauftragte entsprechend unterweisen.

14.7 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Mercanis das vom Kunden zur Verfügung gestellte Feedback frei verwenden, verwerten und weiterentwickeln darf. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Ziff. 15 bleibt unberührt.

15 Vertraulichkeit

15.1 „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Vereinbarung sind alle Geschäftsgeheimnisse, das Bestehen und der Inhalt der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien sowie alle anderen Informationen, die der Kunde auf die Plattform stellt und die nicht öffentlich, vertraulich und/oder geschützt sind.

15.2 Die Parteien sind verpflichtet,

(a) Vertrauliche Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden zu verwenden,

(b) Vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben oder offenzulegen und Dritten keinen Zugang zu Vertraulichen Informationen zu gewähren,

(c) geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass unbefugte Personen Zugang zu Vertraulichen Informationen erhalten, und

(d) Vertrauliche Informationen durch geeignete Geheimhaltungsmaßnahmen vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen und bei der Verarbeitung vertraulicher Informationen die gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zum Datenschutz einzuhalten. Dazu gehören auch die dem neuesten Stand der Technik angepassten technischen Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32 DSGVO) und die Verpflichtung der Mitarbeiter zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO).

15.3 Die in Ziffer 15.2 aufgeführten Verpflichtungen gelten nicht für Vertrauliche Informationen,

(a) die vor der Mitteilung oder Weitergabe allgemein bekannt oder allgemein zugänglich waren oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Verletzung von Geheimhaltungspflichten bekannt werden;

(b) die der empfangenden Partei bereits bekannt waren, bevor die offenlegende Partei die Offenlegung vornahm, und es nachgewiesen werden kann, dass keine Geheimhaltungspflichten verletzt wurden;

(c) die von einer Partei unabhängig entwickelt wurden, ohne die Vertraulichen Informationen der anderen Partei zu verwenden oder darauf Bezug zu nehmen;

(d) die einer Partei von einem berechtigten Dritten ohne Verletzung von Geheimhaltungspflichten ausgehändigt oder zugänglich gemacht werden;

(e) die aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder einer gerichtlichen Entscheidung und/oder einer Entscheidung einer Behörde offengelegt werden müssen.

15.4 Die Parteien werden durch geeignete vertragliche Regelungen sicherstellen, dass auch die für sie tätigen Mitarbeiter und Auftragnehmer ohne zeitliche Einschränkung eine individuelle Nutzung oder Weitergabe von Vertraulichen Informationen unterlassen. Die Parteien werden Mitarbeitern oder Auftragnehmern Vertrauliche Informationen nur in dem Umfang offenbaren, in dem diese Mitarbeiter oder Auftragnehmer die Informationen zur Erfüllung des Vertrages kennen müssen.

15.5 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Mercanis die Zusammenarbeit zwischen Mercanis und dem Kunden zu Marketingzwecken offenlegt und in diesem Zusammenhang auch das Firmenlogo des Kunden verwendet. Der Kunde kann diese Einwilligung nach dieser Ziffer 15.3 jederzeit durch Erklärung in Textform (z.B. per E-Mail an privacy@Mercanis.io) widerrufen.

15.6 Die Pflichten nach Ziffer 15 dieser Kunden-AGB gelten für einen Zeitraum von drei Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Gesetzliche Bestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen bleiben unberührt.

16 Abwerbeverbot

Der Kunde darf keine Mitarbeiter von Mercanis abwerben. Wird gegen dieses Verbot verstoßen und das Arbeitsverhältnis eines Mitarbeiters von Mercanis aus diesem Grund gekündigt, ist der Kunde verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe des letzten Bruttojahresgehalts des Mitarbeiters bei Mercanis an Mercanis zu zahlen.

17 Änderungen dieser Kunden-AGB

Mercanis behält sich das Recht vor, diese Kunden-AGB ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft aus folgenden Gründen zu ändern oder zu ergänzen: aus rechtlichen oder regulatorischen Gründen, aus Sicherheitsgründen, um bestehende Qualitäten der Dienste von Mercanis weiterzuentwickeln oder zu optimieren und um zusätzliche Eigenschaften zu erweitern, zur Anpassung an den technischen Fortschritt und zur Durchführung technischer Anpassungen und um die zukünftige Funktionsfähigkeit der von Mercanis angebotenen Dienstleistungen zu gewährleisten. Mercanis wird den Kunden über die Änderungen unter Angabe des konkreten Inhalts der geänderten Bestimmungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen informieren. Die Änderungen gelten als vom Kunden genehmigt, wenn er ihnen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Mercanis wird den Teilnehmer in der Änderungsmitteilung auf das Widerspruchsrecht und die vorgenannten Rechtsfolgen des Schweigens gesondert hinweisen.

18 Schlussbestimmungen

18.1 Ein Recht zur Aufrechnung, Minderung und/oder Zurückbehaltung steht dem Kunden gegenüber Mercanis nur zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Mercanis anerkannt ist. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Das Recht des Kunden, nicht geschuldete Vergütung zurückzufordern, bleibt von der Verjährung nach Ziffer 11.1 unberührt.

18.2 Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Erklärungen bedürfen der Textform (z.B. E-Mail, Fax), soweit nichts anderes vereinbart ist.

18.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Kunden-AGB, des Nutzungsvertrages oder sonstiger Vertragsunterlagen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder eine notwendige Regelung nicht enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt nachträglich diejenige rechtlich zulässige Bestimmung als vereinbart, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten oder nach Sinn und Zweck von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der betreffenden Bestimmung oder die Lücke bedacht hätten.

18.4 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis einschließlich dieser Kunden-AGB ist Berlin. Mercanis ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

18.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG).

18.6 Die Kunden-AGB sind sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache verfasst. Im Falle von Unstimmigkeiten oder Widersprüchen zwischen der deutschen und der englischen Version ist die deutsche Version maßgeblich.