Allgemeine Geschäftsbedingungen der CdC3 GmbH/Mercanis für Lieferanten (Lieferanten-AGB)

STAND: 24. November 2020

1 Umfang

1.1 Die CdC3 GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg in Berlin unter HRB 221095, Prenzlauer Allee 36, 10405 Berlin („Mercanis”), stellt Kunden eine Software-as-a-Service („SaaS“) Plattform für das gemeinsame Scouting, Sourcing, Buying und Management von Dienstleistern, Freelancern und Lieferanten („Lieferanten“) und deren jeweiligen Aufträgen („Plattform“; Kunden, die sich auf der Plattform registriert haben „Kunden“) zur Verfügung. Weitere Funktionen der Plattform sind das Bestellmanagement, die Rechnungsstellung und die Kundenverwaltung. Dies sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen Mercanis und Lieferanten („Lieferanten-AGB“; Mercanis und Lieferanten „Parteien“, einzeln jeweils eine „Partei“).

1.2 Mercanis erbringt seine Dienstleistungen ausschließlich gegenüber Lieferanten, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.

1.3 Diese Lieferanten-AGB gelten, soweit die Parteien im konkreten Vertrag keine abweichenden Regelungen vereinbart haben. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Lieferanten werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Mercanis ihrer Geltung in Textform zustimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn Mercanis in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten mit der Leistungserbringung beginnt.

2 Vertragsgegenstand

2.1 Die Plattform ist eine Internetanwendung. Der Lieferant lädt die der Plattform zugrundeliegende Software nicht herunter (diese Software, soweit von der vertraglichen Leistung umfasst, „Software“), sondern nutzt die Software lediglich auf der IT-Infrastruktur von Mercanis (die Nutzung der Plattform wird als „Dienstleistung“ bzw. „Vertragszweck“ bezeichnet).

2.2 Für Lieferanten ist die Dienstleistung kostenlos. Mercanis behält sich vor, Gebühren nach Maßgabe von Ziffer 17 einzuführen.

2.3 Mercanis behält sich das Recht vor, bestimmte Funktionalitäten nach eigenem Ermessen aus dem Service zu entfernen.

2.4 Der Lieferant kann weitere Nutzer zu dem ihm zugewiesenen Arbeitsbereich hinzufügen und entfernen, zu dem der Lieferant weitere Nutzer zur Zusammenarbeit einladen kann (ein solcher Arbeitsbereich „Lieferantenkonto“, jeder dieser Nutzer ein „Berechtigter Nutzer“).

2.5 Ein Kunde kann einen oder mehrere Lieferanten einladen, sich auf der Plattform zu registrieren. Die Recherche von und/oder das Vorschlagen von und/oder das Onboarding von Kunden, mit denen der Lieferant zusammenarbeiten möchte, ist nicht Teil der Dienstleistung. Mercanis kann jedoch auf Wunsch des Kunden und/oder des Lieferanten nach eigenem Ermessen den Onboarding-Prozess unterstützen. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Mercanis und dem Kunden gelten eigene Geschäftsbedingungen.

3 Zusätzliche Dienstleistungen

Soweit zwischen den Parteien vereinbart, erbringt Mercanis neben der Dienstleistung spezifische Leistungen zur Anpassung der Software an die individuellen Bedürfnisse und Wünsche des Lieferanten und/oder sonstige Zusatzleistungen. Die Bedingungen für diese Leistungen werden durch gesonderte Dienstleistungsvereinbarung zwischen den Parteien festgelegt.

4 Vertragsschluss

4.1 Um auf die Dienstleistung zuzugreifen, muss der Lieferant zunächst eine unterstützte Login-Methode auswählen, um den Anmeldeprozess zu starten. Anschließend akzeptiert der Lieferant durch Ankreuzen der entsprechenden Kästchen die jeweils aktuellen Versionen der Mercanis-Lieferanten-AGB, der Datenschutzerklärung (https://mercanis.com/privacy-policy) und der Vereinbarung zur Datenverarbeitung (https://www.mercanis.com/data-processing-agreement). Durch Anklicken des Buttons „Weiter“ gibt der Lieferant gegenüber Mercanis ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages („Vertrag“) unter Einbeziehung dieser Lieferanten-AGB ab. Der Vertrag kommt nur zustande, wenn Mercanis ein Lieferantenkonto anlegt und eröffnet.

4.2 Mit der Anmeldung garantiert der Lieferant, dass er als Unternehmer handelt. Der Nutzer, der sich im Namen eines Unternehmens als Lieferant anmeldet, garantiert mit seiner Anmeldung, berechtigt zu sein, für das Unternehmen zu handeln.

5 Nutzung der Software durch den Lieferanten

5.1 Die Nutzung der Software erfolgt mittels Telekommunikation über den Browser oder eine Stand-Alone-Anwendung.

5.2 Mercanis stellt lediglich die IT-Funktionen der Plattform zur Verfügung. Mercanis ist nicht verantwortlich für die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Lieferanten und dem Routerausgang des Rechenzentrums von Mercanis oder des Rechenzentrums ihres Unterauftragnehmers, über dessen Server die Software betrieben wird („Übertragungspunkt“). Mercanis ist für Störungen außerhalb des Übertragungspunktes nicht verantwortlich.

5.3 Die Bereitstellung des erforderlichen Internetzugangs ist nicht Vertragsbestandteil. Der Lieferant ist für die Beschaffung und Aufrechterhaltung der erforderlichen Hardware und Anschlüsse an öffentliche Telekommunikationsnetze verantwortlich. Die Kosten für die Einrichtung der Online-Verbindung und deren Aufrechterhaltung auf Seiten des Lieferanten sind vom Lieferanten zu tragen. Mercanis haftet nicht für die Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität der Datenkommunikation, die über fremde Kommunikationsnetze erfolgt. Mercanis haftet auch nicht für Störungen der Datenübertragung, die durch technische Fehler oder Konfigurationsprobleme auf Seiten des Lieferanten verursacht werden.

5.4 Der Lieferant darf den Zugang zur Software nur selbst und nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck nutzen.

5.5 Soweit nicht anders vereinbart, wird dem Lieferanten ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, widerrufliches und auf die Laufzeit des jeweiligen Einzelvertrages beschränktes Recht eingeräumt, die Plattform auf der IT-Infrastruktur von Mercanis nach Maßgabe dieser Lieferanten-AGB und nach Maßgabe und für den Vertragszweck zu nutzen. Der Lieferant ist insbesondere nicht berechtigt, die Software Dritten zugänglich zu machen, sie zu kopieren, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln oder über den Vertragszweck hinaus zu bearbeiten.

5.6 Der Lieferant darf nur Daten, Texte, Bilder und sonstige Inhalte (einschließlich benutzerdefinierter Schriftarten) in die Plattform eingeben, die

(a) dem geltenden Recht entsprechen;

(b) keine Rechte Dritter verletzen, und

(c) zu deren Eingabe er rechtlich uneingeschränkt berechtigt ist.

5.7 Soweit nicht anders vereinbart, räumt der Lieferant Mercanis für die Dauer des jeweiligen Einzelvertrages ein einfaches, übertragbares, unterlizenzierbares Recht ein, die vom Lieferanten auf der Plattform eingegebenen Daten zum Zwecke der Erbringung der Dienstleistung und etwaiger Zusatzleistungen nach Maßgabe dieser Lieferanten-AGB und des jeweiligen Einzelvertrages zu nutzen.

5.8 Der Lieferant verpflichtet sich, keine Inhalte hochzuladen, zu übertragen, zu unterstützen, anzuregen, zu fördern oder anderweitig zur Verfügung zu stellen, die rechtswidrig, rassistisch, feindselig, gewalttätig, diskriminierend (einschließlich in Bezug auf Rasse, Religion, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Alter, Behinderung, Abstammung oder nationale Herkunft), schädlich, belästigend, verleumderisch, vulgär, obszön oder anderweitig anstößig sind, oder die Softwareviren oder andere Computercodes, Dateien oder Programme enthalten, die dazu bestimmt sind, die Funktionalität von Computersoftware oder -hardware oder Telekommunikationsgeräten zu unterbrechen, zu stören oder zu einzuschränken.

5.9 Mercanis ist berechtigt, die ordnungsgemäße vertragsgemäße Nutzung der Plattform durch geeignete technische und datenschutzrechtliche Maßnahmen zu überwachen und ggf. durchzusetzen, z.B. durch Einschränkung des Zugangs oder Sperrung des Zugangs oder Löschung von Inhalten, die der Lieferant unter Verstoß gegen geltendes Recht oder diese Lieferanten-AGB eingegeben hat.

6 Mitwirkungspflichten des Lieferanten

6.1 Der Lieferant hat - neben den allgemeinen vertraglichen Nebenpflichten nach dem Gesetz - die folgenden Mitwirkungspflichten:

(a) Alle Nutzer, die der Lieferant zur Nutzung des Lieferantenkontos berechtigt hat (im Folgenden „Berechtigte Nutzer“), sind namentlich zu benennen und Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.

(b) Der Lieferant muss die ihm bzw. den Berechtigten Nutzern zugewiesenen Zugangsdaten (Benutzernamen und Passwörter) vor dem Zugriff Dritter schützen und darf diese Daten nicht an Dritte weitergeben.

(c) Der Lieferant muss die Berechtigten Nutzer entsprechend instruieren, insbesondere wenn der Lieferant ihnen die Nutzung der Plattform auf eigenen Endgeräten gestattet.

(d) Bei Verdacht auf Missbrauch muss der Lieferant Mercanis unverzüglich informieren.

6.2 Sobald Mercanis von einer unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangt, wird Mercanis den Zugang des betreffenden Lieferanten sperren. Mercanis behält sich außerdem vor, die Zugangsdaten von Lieferanten oder Berechtigten Nutzern aus Sicherheitsgründen zu ändern; in diesem Fall wird Mercanis den Lieferanten unverzüglich darüber informieren.

6.3 Verstöße gegen Mitwirkungspflichten können zu zusätzlichen Kosten für Mercanis führen. Der Lieferant muss diese zusätzlichen Kosten gemäß Preisseite erstatten (abrufbar unter www.mercanis.com/pricing in der jeweils aktuellen Fassung („Preisseite“), es sei denn, der Kunde ist für die zusätzlichen Kosten nicht verantwortlich.

7 Service Level

7.1 Mercanis schuldet keine Verfügbarkeit, soweit die Leistung für den Lieferanten unentgeltlich ist.

7.2 Da die Plattform cloudbasiert ist, kann Mercanis Störungen nur beseitigen, wenn der Cloud-Server störungsfrei arbeitet. Mercanis übernimmt keine Haftung für Störungen des Cloud-Servers. Mercanis wird sich bemühen, Störungen, die als behebbar gelten, innerhalb einer Frist von maximal zwei Werktagen nach Eingang der Störungsmeldung zu beheben.

7.3 Plant Mercanis, die Plattform zu anderen Zeiten ganz oder teilweise außer Betrieb zu nehmen, muss Mercanis dies drei Werktage vor der geplanten Außerbetriebnahme ankündigen. Der Lieferant kann dieser Außerbetriebnahme nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes widersprechen, wobei dieser Widerspruch unverzüglich zu erfolgen hat. Mercanis wird nach Möglichkeit einen Ersatztermin nennen, es sei denn, die Außerbetriebnahme ist unaufschiebbar.

7.4 Der Lieferant hat keinen Anspruch auf Schadensersatz aufgrund von Einschränkungen oder Ausschlüssen in Bezug auf die Nutzbarkeit der Plattform.

8 Änderungen an der Software

8.1 Mercanis beabsichtigt, den neuesten Stand der Technik zu verwenden und ist berechtigt, regelmäßig Updates, neue Versionen oder Upgrades der Software („Updates“) durchzuführen oder einzuführen, um die Software an neue technische oder wirtschaftliche Anforderungen anzupassen, neue Funktionen zu implementieren oder Änderungen an bestehenden Funktionen vorzunehmen, um die Software zu verbessern.

8.2 Wenn und soweit die Eignung der Software für den Vertragszweck durch ein Update wesentlich beeinträchtigt wird (ein solches Update eine „Wesentliche Änderung“), wird Mercanis den Lieferanten mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten der Wesentlichen Änderung in Textform über deren Einführung informieren (eine „Änderungsmitteilung“). Widerspricht der Lieferant der wesentlichen Änderung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform (die „Widerspruchsmitteilung“), wird die Wesentliche Änderung Vertragsbestandteil. Mercanis wird den Lieferanten mit jeder Änderungsmitteilung auf die Rechte des Lieferanten nach dieser Ziffer 8.2 hinweisen, insbesondere auf: (i) das Widerspruchsrecht, (ii) die für den Widerspruch vorgesehene Frist und (iii) die Rechtsfolgen bei nicht rechtzeitiger Erklärung des Widerspruchs gegen die Wesentliche Änderung.

8.3 Widerspricht der Lieferant der Wesentlichen Änderung, wird Mercanis dem Lieferanten die Software auch ohne die Wesentliche Änderung zur Nutzung überlassen, es sei denn, dies ist aus technischen oder organisatorischen Gründen nicht möglich oder für Mercanis unzumutbar. Im letzteren Fall ist der Lieferant berechtigt, den Vertrag innerhalb von vier Wochen außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen (die „Ausübungsfrist“). Macht der Lieferant von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, wird die Wesentliche Änderung Vertragsbestandteil. Die Ausübungsfrist beginnt, sobald Mercanis den Lieferanten in Textform auf (i) die Nichtfortsetzbarkeit des Vertrages ohne die Wesentliche Änderung, (ii) das außerordentliche Kündigungsrecht des Lieferanten und (iii) die Rechtsfolgen des Ablaufs der Ausübungsfrist hingewiesen hat.

9 Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel

9.1 Mercanis gewährleistet, dass die Software bei vertragsgemäßer Nutzung dem vereinbarten Leistungsumfang entspricht und nicht mit Sach- oder Rechtsmängeln („Mängel“) behaftet ist, die die Eignung der Software für den Vertragszweck mehr als nur unerheblich beeinträchtigen.

9.2 Die Software enthält Open-Source-Software, die von Dritten bereitgestellt wird.

9.3 Der Lieferant ist verpflichtet, Mercanis jeden Mangel unverzüglich nach dessen Auftreten anzuzeigen. Mercanis wird ordnungsgemäß angezeigte Mängel an der Software innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen.

10 Haftung und Schadensersatz

10.1 Mercanis haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von Mercanis, ihren Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern; für einfache Fahrlässigkeit haftet Mercanis nur bei der Verletzung von Vertraglichen Kardinalpflichten. „Vertragliche Kardinalpflichten“ sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lieferant regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

10.2 Die Haftung für die Verletzung Vertraglicher Kardinalpflichten ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen Mercanis bei Vertragsschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste, maximal bis zur Höhe des Vertragswertes.

10.3 Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536 a Abs. 1 BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel der Software ist ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel betrifft eine für den Vertragszweck wesentliche Eigenschaft der Software.

10.4 Für den Verlust von Daten haftet Mercanis nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze, wenn der Lieferant diesen Verlust nicht durch geeignete Datensicherungsmaßnahmen hätte verhindern können.

10.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Übernahme ausdrücklicher Garantien, für Ansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Unberührt bleibt auch die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.6 Mercanis übernimmt keine Haftung für Ausfälle der Cloud.

10.7 Der Lieferant ist verpflichtet, Schäden im Sinne der vorstehenden Haftungsbestimmungen unverzüglich in Textform bei Mercanis anzuzeigen oder durch Mercanis dokumentieren zu lassen, damit Mercanis möglichst frühzeitig informiert ist und den Schaden gemeinsam mit dem Lieferanten ggf. noch begrenzen kann.

10.8 Der Lieferant stellt Mercanis von sämtlichen Ansprüchen Dritter (insbesondere von Ansprüchen aus Verletzung des Urheber-, Wettbewerbs-, Marken- oder Datenschutzrechts) frei, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Software durch den Lieferanten gegen Mercanis geltend gemacht werden, soweit diese Ansprüche nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Mercanis oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Diese Freistellungsverpflichtung umfasst die Erstattung angemessener Kosten, die Mercanis im Rahmen der Geltendmachung oder Verteidigung ihrer gesetzlichen Rechte in diesem Zusammenhang entstanden sind.

10.9 Für jeden Fall einer vom Lieferanten zu vertretenden unbefugten Nutzung einer vertragsgegenständlichen Dienstleistung muss der Lieferant Schadensersatz in Höhe der Vergütung leisten, die für die vertragsgegenständliche Nutzung nach der für diese Dienstleistung geltenden Mindestvertragslaufzeit zu zahlen gewesen wäre. Dem Lieferanten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Lieferant die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hat oder dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Mercanis bleibt berechtigt, einen weitergehenden Schadensersatz geltend zu machen.

10.10 Diese Haftungsregelung ist abschließend. Sie gilt für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für vorvertragliche oder nebenvertragliche Ansprüche. Diese Haftungsregelung gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Mercanis, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

11 Verjährung von Ansprüchen

11.1 Ansprüche des Lieferanten wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, verjähren, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, innerhalb eines Jahres ab Beginn der Verjährungsfrist. Dies gilt nicht, soweit es sich bei dem betreffenden Schaden des Lieferanten um einen Personenschaden handelt. Ansprüche wegen Personenschäden verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.

11.2 Ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Minderung von Zahlungen ist unwirksam, wenn der Anspruch auf Erfüllung oder Nacherfüllung des Lieferanten verjährt ist.

12 Vergütung und Zahlungsbedingungen

12.1 Die Dienstleistung ist für den Lieferanten unentgeltlich. Die Vergütung für zusätzliche Leistungen und die jeweiligen Zahlungsbedingungen richten sich nach der Preisliste in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

12.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils geschuldeten Höhe.

12.3 Der Zahlungszeitraum ist auf der Preisseite angegeben. Enthält die Preisseite keine Regelungen zum Zahlungszeitraum, ist die Vergütung monatlich im Voraus nach Erhalt der jeweiligen Rechnung von Mercanis zu zahlen. Rechnungen werden von Mercanis per E-Mail an den Lieferanten versandt.

12.4 Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

12.5 Die verfügbaren Zahlungsoptionen sind auf der Preisseite aufgeführt. Wenn die Preisseite keine Bestimmungen zu den Zahlungsoptionen enthält, können Zahlungen per Kreditkarte erfolgen.

13 Dauer, Beendigung und Kündigung der Dienstleistung

13.1 Die Laufzeit des Vertrages beträgt 12 Monate und verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht vorher wirksam gekündigt wird. Er kann von jeder Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden.

13.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund für Mercanis ist unter anderem die mangelnde Mitwirkungsbereitschaft des Lieferanten und daraus resultierende Schwierigkeiten für Mercanis, die Dienstleistung zu erbringen.

13.3 Jede Kündigung muss in Textform erfolgen.

14 Datenschutz und Datensicherheit

14.1 Die Server von Mercanis sind nach dem neuesten Stand der Technik, insbesondere durch Firewalls, gesichert. Dem Lieferanten ist jedoch das allgemeine Risiko bekannt, dass übermittelte Daten während der Übertragung abgefangen werden können. Dies gilt nicht nur für den Austausch von Informationen über E-Mails, die das System verlassen, sondern auch für alle anderen Datenübertragungen. Aus diesem Grund kann die Vertraulichkeit der bei der Nutzung der Plattform übermittelten Daten nicht gewährleistet werden.

14.2 Der Lieferant trägt die alleinige Verantwortung für die Sicherung der bei der Nutzung der Plattform erhaltenen oder erlangten Informationen. Der Lieferant wird diese Informationen/Dokumente regelmäßig auf einem unabhängigen Datenträger/Server sichern. Dies gilt insbesondere, wenn Berechtigte Nutzer die Plattform auch auf eigenen Endgeräten im Auftrag des Lieferanten nutzen.

14.3 Mercanis behandelt die personenbezogenen Daten des Lieferanten nach datenschutzrechtlichen Standards und Vorgaben. Die für die Nutzung der Plattform geltenden Datenschutzbestimmungen finden sich in der Datenschutzerklärung von Mercanis, wie in Ziffer 4.1 erwähnt.

14.4 Soweit der Lieferant personenbezogene Daten auf der Plattform eingibt, gilt der Lieferant als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Abs. 7 DSGVO und Mercanis als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Abs. 8 DSGVO. Im Rahmen der Online-Registrierung und als Voraussetzung für den Vertrag schließen die Parteien eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO ab, siehe Ziffer 4.1.

14.5 Gestattet der Lieferant den Berechtigten Nutzern die Nutzung der Plattform auf den persönlichen Endgeräten der Berechtigten Nutzer, ist der Lieferant der alleinige Verantwortliche für die Verarbeitung der diese Personen betreffenden personenbezogenen Daten im Sinne von Art. 24 DSGVO. Die Verarbeitungsvereinbarung gemäß Ziffer 4.1 bleibt hiervon unberührt.

14.6 Der Lieferant ist verpflichtet, die geltenden Datenschutzgesetze in Bezug auf die personenbezogenen Daten Dritter, wie z.B. anderer Lieferanten, die der Lieferant bei der Nutzung der Plattform erhält, einzuhalten. Der Lieferant wird diese Daten nur für die vertragliche Kommunikation oder für die Kommunikation im Vorfeld eines Vertragsabschlusses verwenden. Der Lieferant wird alle Organmitglieder, Mitarbeiter, Vertreter, Berechtigte Nutzer und Beauftragte entsprechend unterweisen.

14.7 Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass Mercanis das vom Lieferanten zur Verfügung gestellte Feedback frei verwenden, verwerten und weiterentwickeln darf. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

15 Vertraulichkeit

15.1 „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Vereinbarung sind alle Geschäftsgeheimnisse, das Bestehen und der Inhalt der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien sowie alle anderen Informationen, die der Lieferant auf die Plattform stellt und die nicht öffentlich, vertraulich und/oder geschützt sind.

15.2 Die Parteien sind verpflichtet,

(a) Vertrauliche Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Lieferanten zu verwenden,

(b) Vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben oder offenzulegen und Dritten keinen Zugang zu Vertraulichen Informationen zu gewähren,

(c) geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass unbefugte Personen Zugang zu Vertraulichen Informationen erhalten, und

(d) Vertrauliche Informationen durch geeignete Geheimhaltungsmaßnahmen vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen und bei der Verarbeitung vertraulicher Informationen die gesetzlichen und vertraglichen Regelungen zum Datenschutz einzuhalten. Dazu gehören auch die dem neuesten Stand der Technik angepassten technischen Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32 DSGVO) und die Verpflichtung der Mitarbeiter zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO).

15.3 Die in Absatz 2 aufgeführten Verpflichtungen gelten nicht für Vertrauliche Informationen

(a) die vor der Mitteilung oder Weitergabe allgemein bekannt oder allgemein zugänglich waren oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Verletzung von Geheimhaltungspflichten bekannt werden;

(b) die der empfangenden Partei bereits bekannt waren, bevor die offenlegende Partei die Offenlegung vornahm, und es nachgewiesen werden kann, dass keine Geheimhaltungspflichten verletzt wurden;

(c) die von einer Partei unabhängig entwickelt wurden, ohne die Vertraulichen Informationen der anderen Partei zu verwenden oder darauf Bezug zu nehmen;

(d) die einer Partei von einem berechtigten Dritten ohne Verletzung von Geheimhaltungspflichten ausgehändigt oder zugänglich gemacht werden;

(e) die aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder einer gerichtlichen Entscheidung und/oder einer Entscheidung einer Behörde offengelegt werden müssen.

15.4 Die Parteien werden durch geeignete vertragliche Regelungen sicherstellen, dass auch die für sie tätigen Mitarbeiter und Auftragnehmer ohne zeitliche Einschränkung eine individuelle Nutzung oder Weitergabe von Vertraulichen Informationen unterlassen. Die Parteien werden Mitarbeitern oder Auftragnehmern Vertrauliche Informationen nur in dem Umfang offenbaren, in dem diese Mitarbeiter oder Auftragnehmer die Informationen zur Erfüllung des Vertrages kennen müssen.

15.5 Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass Mercanis die Zusammenarbeit zwischen Mercanis und dem Lieferanten zu Marketingzwecken offenlegt und in diesem Zusammenhang auch das Firmenlogo des Lieferanten verwendet. Der Lieferant kann diese Einwilligung jederzeit durch Erklärung in Textform (z.B. per E-Mail an privacy@Mercanis.io) widerrufen.

15.6 Die Pflichten nach Ziffer 15 dieser Lieferanten-AGB gelten für einen Zeitraum von drei Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Gesetzliche Bestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen bleiben unberührt.

16 Abwerbeverbot

Der Lieferant darf keine Mitarbeiter von Mercanis abwerben. Wird gegen dieses Verbot verstoßen und das Arbeitsverhältnis eines Mitarbeiters von Mercanis aus diesem Grund gekündigt, ist der Lieferant verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe des letzten Bruttojahresgehalts des Mitarbeiters bei Mercanis an Mercanis zu zahlen.

17 Änderungen dieser Lieferanten-AGB

Mercanis behält sich das Recht vor, diese Lieferanten-AGB ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft aus folgenden Gründen zu ändern oder zu ergänzen: aus rechtlichen oder regulatorischen Gründen, aus Sicherheitsgründen, um bestehende Qualitäten der Dienste von Mercanis weiterzuentwickeln oder zu optimieren und um zusätzliche Eigenschaften zu erweitern, zur Anpassung an den technischen Fortschritt und zur Durchführung technischer Anpassungen und um die zukünftige Funktionsfähigkeit der von Mercanis angebotenen Dienstleistungen zu gewährleisten oder um Gebühren einzuführen. Mercanis wird den Lieferanten über die Änderungen unter Angabe des konkreten Inhalts der geänderten Bestimmungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen informieren. Die Änderungen gelten als vom Lieferanten genehmigt, wenn er ihnen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Mercanis wird den Teilnehmer in der Änderungsmitteilung auf das Widerspruchsrecht und die vorgenannten Rechtsfolgen des Schweigens gesondert hinweisen.

18 Schlussbestimmungen

18.1 Ein Recht zur Aufrechnung, Minderung und/oder Zurückbehaltung steht dem Lieferanten gegenüber Mercanis nur zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Mercanis anerkannt ist. Außerdem ist der Lieferant zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Das Recht des Lieferanten, nicht geschuldete Vergütung zurückzufordern, bleibt von der Verjährung nach Ziffer 11.1 unberührt.

18.2 Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Erklärungen bedürfen der Textform (z.B. E-Mail, Fax), soweit nichts anderes vereinbart ist.

18.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferanten-AGB, des Nutzungsvertrages oder sonstiger Vertragsunterlagen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder eine notwendige Regelung nicht enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt nachträglich diejenige rechtlich zulässige Bestimmung als vereinbart, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten oder nach Sinn und Zweck von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der betreffenden Bestimmung oder die Lücke bedacht hätten.

18.4 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis einschließlich dieser Lieferanten-AGB ist Berlin. Mercanis ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Lieferanten zu klagen.

18.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG).

18.6 Die Lieferanten-AGB sind sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache verfasst. Im Falle von Unstimmigkeiten oder Widersprüchen zwischen der deutschen und der englischen Version ist die deutsche Version maßgeblich.

Berlin, November 2020